Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (G-SIG: 11020224)
<strong>Inhalt:</strong> Änderung des § 1 und Einfügung eines neuen Abschnitts KAGG (§§ 37a bis 37e): Verbesserung des Zugangs breiter Anlegerkreise, insbesondere von privaten Anlegern und mittelständischen Unternehmen, zum Geldmarkt über eine neue Form von Investmentfonds; Schaffung eines Refinanzierungsinstruments für Unternehmen, Banken und die öffentliche Hand zur Verbesserung der Versorgung mit kurzfristigen Finanzmitteln. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Investmentfonds/Zulassung von Geldmarktfonds * Geldmarkt/Regelung des Geldmarkt-Sondervermögens im § 37a KAGG