Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (G-SIG: 00020506)
<b>Inhalt:</b> Änderung von § 8 des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften: Bedingte Erlaubnis zum Erwerb von Wertpapieren mit der Ausgabebedingung einer späteren Einbeziehung in den geregelten Freiverkehr an einer deutschen Börse. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Wertpapier * Börse