Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsänderungsgesetz - SeeUÄndG) (G-SIG: 14019878)
<b>Bezug:</b> IMO-Code A.849(20) Siehe auch J030 und J037 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Art. 12 der Richtlinie 1999/35/EG vom 29.4.1999 (ABl Nr. L 138 S. 1) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung §§ 1 und 2, Aufhebung § 24a Seeunfalluntersuchungsgesetz: Aufnahme der in der Praxis ohnehin bereits angewendeten IMO-Regeln bei der Untersuchung von Seeunfällen in das Gesetz. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.