Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (G-SIG: 13020930)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B081 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 2 Gesetz über die Statistik im produzierenden Gewerbe: Entlastung insbesondere kleiner und mittlerer Betriebe von statistischen Berichtspflichten durch konzeptionelle Änderung der Produktionserhebungen. Es entstehen einmalige Umstellungskosten in Höhe von 0,65 Mio DM, die Länderhaushalte werden jährlich um 0,5 Mio DM entlastet. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Produktionsstatistik/Vereinfachung von Produktionserhebungen