Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
Anhebung der Erstattungsbeträge für Wahlkampfkosten von 2,50 DM auf 3,50 DM je Wahlberechtigten
Anhebung der Erstattungsbeträge für Wahlkampfkosten von 2,50 DM auf 3,50 DM je Wahlberechtigten