Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die politischen Parteien (G-SIG: 14019325)
<b>Bezug:</b> Neuregelung der staatlichen Parteienfinanzierung durch: Gesetz zur Änderung des Parteiengesetzes und anderer Gesetze vom 28.1.1994, BGBl I 1994, Nr 5 S. 142 (s. GESTA 12.WP 1-B75) Siehe auch B003, B046, B100, B102 und B109 <br><br><b>Inhalt:</b> Erweiterung und Verschärfung der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung der Parteifinanzen, insbesondere Verbot von Spenden juristischer Personen, Begrenzung der Spenden natürlicher Personen auf 30 000 DM jährlich, Absenkung der Publikationspflicht auf 6 000 DM, Verbot des Führens von Auslandskonten der Parteien, Einstellung aufgrund unvorschriftsmäßiger Rechenschaftsberichte zurückerstatteter Finanzmittel in den Bundeshaushalt, Einführung strafrechtlicher Sanktionen zur Ahndung individueller Verstöße gegen die geltenden Vorschriften des Parteiengesetzes; Änderung versch. §§, Einfügung der §§ 24a (Verbot von Auslandskonten) und 31a (Strafrechtliche Sanktionen) Parteiengesetz. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Straftat/Einführung strafrechtlicher Sanktionen in das Parteiengesetz * Rechenschaftsbericht der politischen Parteien/ Erweiterung der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung, Sanktionsmöglichkeiten * Parteienfinanzierung/Erweiterung der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung der Parteifinanzen, Sanktionsmöglichkeiten