Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Finanzstatistik
Verbesserung des Instrumentariums der Finanzstatistik: Einbeziehung der Sozialversicherungsträger, der Zweckverbände und anderer juristischer Personen zwischengemeindlicher Zusammenarbeit sowie der sogenannten Organisationen ohne Erwerbscharakter; Erweiterung des Fragenkatalogs zur statistischen Erfassung der Darlehens- und Zuschusszusagen der Gebietskörperschaften sowie der eingegangenen Verpflichtungen aus vergebenen Aufträgen; Einführung einer Statistik über die Finanzplanungen des Bundes, der Länder und der Gemeinden.<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen