Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"
Bereitstellung von jährlich 3,5 Millionen DM zur einmaligen Anhebung der Rentenleistungen für Contergangeschädigte um 30 v. H.;<br /> Einfügung § 4a sowie Änderung §§ 12 und 14 Gesetz über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder"<br /> <br /> Bezug: Alternativer Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP, BT-Drucksache 07/5121, Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung "Hilfswerk für behinderte Kinder", s. GESTA 7. WP G068