Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) (G-SIG: 11020009)
<b>Bezug:</b> Die Vorlage wurde bereits in der 10.WP eingebracht (s. GESTA 10. WP C91, Abschlußband S. 1114) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 7 Abs.3 des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Erhöhung der Pauschale für immaterielle Schäden (Schmerzensgeld) von 10 auf 20 DM pro Tag. Die Haushalte der Bundesländer werden voraussichtlich mit ca. 680.000 DM im Jahr belastet. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Änderungen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Schmerzensgeld/Erhöhung der Entschädigungspauschale für Strafverfolgungsmaßnahmen * Strafverfolgung/Erhöhung der Entschädigungspauschale für immaterielle Schäden