Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates
Ausdehnung der Prüfkompetenzen des NKR von den Bürokratiekosten auf sämtliche Gesetzesfolgen sowie auf Regelungsvorlagen des Bundesrates und aus der Mitte des Bundestages mit dem Ziel verbesserter Rechtsetzung; Vergrößerung des NKR auf zehn Mitglieder;<br /> Änderung versch. §§ Gesetz zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates<br /> <br /> Den öffentlichen Haushalten entstehen erhöhte Personalkosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Unterstützung durch das Statistische Bundesamt bei der Ermittlung des bürokratischen Aufwands für alle Träger des Gesetzesinitiativrechts, Klarstellung und Ergänzung zu deren Rechten<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Vorliegende Studien und Gutachten zu Verbesserungspotenzialen in der Gesetzesfolgenabschätzung