... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank (G-SIG: 12020439)
<strong>Bezug:</strong> Viertes Bundesbankänderungsgesetz siehe D18 Siehe auch D02 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ergänzung von § 8 Bundesbankgesetz: Bestimmung einer Reihenfolge im Länder-Vorschlagsrecht für die Bestellung des Präsidenten einer Landeszentralbank entsprechend der jeweiligen Einwohnerstärke. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Landeszentralbank/Regelung des Länder-Vorschlagsrechts für Landeszentralbankpräsidenten * Länder der Bundesrepublik Deutschland/ Regelung des Länder-Vorschlagsrechts für Landeszentralbankpräsidenten