Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Berücksichtigung nicht nur wirtschaftlicher Tatbestände, sondern gleichrangig auch strukturpolitischer Ziele einer nachhaltigen Regionalentwicklung bei der Verwaltung und Verwertung ehemals militärisch genutzter Liegenschaften;<br /> Änderung § 1 Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben<br /> <br /> Bezug: Am 26. Oktober 2011 von der Bundesregierung verkündetes Stationierungskonzept der Bundeswehr mit Schließung und Verkleinerung zahlreicher Standorte<br /> Forderung der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 9. Juni 2011 nach einem Konversionsprogramm für aufgegebene Standorte<br /> Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 227/12 (GESTA 17. WP D071)