Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen
Liberalisierung und Modernisierung der Vermögensanlagevorschriften für Versicherungsunternehmen: Erleichterung des Zugangs zu neuen Anlageformen, Stärkung des Grundsatzes der Anlageneutralität, Stärkung der Eigenverantwortung der Unternehmen, Freistellung bestimmter Unternehmen von der Versicherungsaufsicht, Änderung des Verfahrens für die Ernennung des Präsidenten und für die Berufung der ständigen Mitglieder und der Beitratsmitglieder des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bauwesen; Änderung von Verordnungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmungen und Bausparkassen); Änderungen