Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen (G-SIG: 10020560)
<b>Inhalt:</b> Ermächtigung der Bundesregierung zur Prägung von 10-DM-Münzen. Die Kosten sind abhängig von der Entwicklung der Silberpreise. Dem stehen Einnahmen aus der Ausgabe der Münzen gegenüber. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Deutsche Mark/Ausprägung von 10 DM-Münzen