Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Vorrang Erneuerbarer Energien
<span>Bestandsschutz für Altanlagen zur Stromerzeugung hinsichtlich der bisherigen Vergütungsregelungen;<br /> Änderung § 66 Erneuerbare-Energien-Gesetz<br /> <br /> Es sind keine finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte zu erwarten.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Siehe auch N020 und </span>N022