Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (G-SIG: 11020588)
<strong>Inhalt:</strong> Anpassung der Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes an die zeitgemäßen Erfordernisse (globale Klimaveränderung): Umbenennung des Deutschen Wetterdienstes in "Meteorologischer Dienst der Bundesrepublik Deutschland", Zuordnung zum Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Änderung des Aufgabengebietes, insbesondere stärkere Beachtung des Umweltschutzes, Übernahme von Aufgaben aus anderen Bundesämtern, Änderung der §§ 1, 3 bis 7 und 9 des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst. Es entstehen keine Mehrkosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Umweltschutz/Aufgaben des Deutschen Wetterdienstes im Umweltbereich