Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen (G-SIG: 10020112)
<b>Bezug:</b> Gesetzentwurf gleicher Materie wurde bereits in der 9.WP eingebracht (BR Drs. 312/82, BT Drs. 9/2109, s.a.GESTA/9.WP/S.495) <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Empfehlungen A 480 (XII), A 486 (XII) vom 19.11.81 der IMCO, ABl. L 32/33 vom 8.2.79 <br><br><b>Inhalt:</b> Gleichzeitiges Tätigwerden mehrerer Seelotsen, nationale Regelung der international festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Überseelotsen in Nord- u. Ostsee, Ausgleich von nichtleistungsbezogenen Tarifüberschüssen zwischen den Lotsenbrüderschaften, Straffung des Zulassungsverfahrens, Zentralisierung des Lotsbetriebs, Fortbildung, Meldepflichten. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Die Haftung eines Lotsen gegenüber seinem Auftraggeber (Reeder) bzw. gegenüber einem Dritten beschränkt sich auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Erstattungspflicht gegenüber einem Dritten obliegt dem Reeder. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Nordsee/Nationale Regelung der international festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Überseelotsen in Nord- und Ostsee * Ostsee/Nationale Regelung der international festgelegten Anforderungen an die Qualifikation der Überseelotsen in Nord- und Ostsee