Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Meß- und Eichwesen (Eichgesetz) und der Eichordnung (G-SIG: 13020337)
<b>Inhalt:</b> Eröffnung der Möglichkeit für die Bundesländer, die Eichung von Meßgeräten auf staatlich anerkannte Prüfstellen zu übertragen, Einführung eines weiteren Zeichens für die bisher der Beglaubigung durch Prüfstellen vorbehaltenen Meßgeräte; Änderung § 2 Eichgesetz und der §§ 47, 57 und 59 Eichordnung. Die vorgeschlagenen Maßnahmen können sich langfristig kostenmindernd auf die einzelnen Länderhaushalte auswirken. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Eichordnung/Änderung der §§ 47, 57 und 59 EichO betr. Privatisierung der Eichung von Meßgeräten * Privatisierung/Privatisierung der Eichung von Meßgeräten * Meßgerät/Privatisierung der Eichung von Meßgeräten