Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Kreditwesen (G-SIG: 09020092)
<b>Inhalt:</b> Änderung des § 10 KWG: Milderung von Eigenkapitalproblemen der Sparkassen durch Anerkennung eines Haftungszuschlags, der dem haftenden Eigenkapital zugerechnet und von den Bundesländern festgesetzt wird. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Sparkasse * Eigenkapital