Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol
Verhinderung von Steuerausfällen durch Einführung eines Mindestsatzes für den Monopolausgleich auf eingeführten und den Branntweinaufschlag auf ablieferungsfreien inländischen Alkohol in Höhe der Branntweinsteuer<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen, insbesondere Sicherstellung der Konkurrenzfähigkeit von Monopolalkohol mit eingeführtem Alkohol durch einheitliche Erhöhung der Branntweinsteuer um 150 DM je Hektoliter reinen Alkohols nach entsprechender Absenkung des Verkaufspreises<br /> <br /> Bezug: Urteile des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 1976, 45/75 und 91/75