Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und zur Einrichtung einer Warndatei (G-SIG: 14019251)
<b>Bezug:</b> Gesetz über das Ausländerzentralregister, BGBl I 1994, Nr. 59 S. 2265 (s. GESTA 12.WP 1-B93) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung zahlreicher §§ Ausländerzentralregistergesetz: Erweiterung des Kreises der Nutzer des Ausländerzentralregisters (AZR) um die Träger der Sozialhilfe und die für die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zuständigen Behörden zur Bekämpfung von Missbräuchen, Verbesserung der Informationsmöglichkeiten aus dem AZR über Visaanträge für das Auswärtige Amt und die Polizei; Gesetz über die Warndatei (Warndateigesetz-WDG) als Art. 2 der Vorlage: Einrichtung einer zentralen Warndatei beim Bundesverwaltungsamt zur Bekämpfung der illegalen Einreise und der Schleuserkriminalität. Dem Bund entstehen Kosten für die Entwicklung der notwendigen Software. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Innere Sicherheit/Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und zur Einrichtung einer Warndatei * Warndateigesetz/Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Ausländerzentralregister und zur Einrichtung einer Warndatei * Bundesverwaltungsamt/Einrichtung einer Warndatei zur Bekämpfung von illegaler Einreise und Asylmissbrauch beim Bundesverwaltungsamt * Illegaler Einwanderer/Einrichtung einer zentralen Warndatei zur Bekämpfung der illegalen Einreise * Asyl/Einrichtung einer zentralen Warndatei zur Bekämpfung von Asylmissbrauch