Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Apothekenwesen
Verbesserung der Arzneimittelversorgung, Erhöhung der Arzneimittelsicherheit und Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Gesetzes: Neuordnung des Apothekenpachtrechts im Todesfall, Belieferung von Krankenhäusern anderer Träger durch Krankenhausapotheken, Einbeziehung der Bundeswehrapotheken in das Gesetz, Ermächtigung des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit zum den Erlaß von Apothekenbetriebsordnungen nach den Kriterien der Weltgesundheitsorganisation;<br /> Änderung zahlreicher §§ Gesetz über das Apothekerwesen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Vermittlungsausschusses:</strong> Änderungen<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage siehe GESTA 8. WP I004