... Gesetz zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (... WissZeitVG-ÄndG)
Mindestlaufzeiten für befristete Beschäftigungsverhältnisse, Stärkung des Qualifizierungscharakters von Befristungen durch Festlegung des Qualifizierungszwecks (Promotionsziel) in einer Betreuungsvereinbarung, Regelbefristung von 24 Monaten nach abgeschlossener Promotion sowie Unterschreitung nur in begründeten Fällen, engere Voraussetzungen für Drittmittelbefristungen auch für nichtwissenschaftliches und nichtkünstlerisches Personal, Rechtsunsicherheitsbeseitigung hinsichtlich Anrechnung von studienbegleitenden Arbeitszeiten, Berücksichtigung von Eltern- sowie Betreuungs- und Pflegezeiten, Streichung der Tarifsperre zur Zulassung tarifrechtlicher Abweichungen;<br /> Änderung § 1 und 2 Wissenschaftszeitvertragsgesetz, redaktionelle Folgeänderungen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzesantrag ist weitgehend textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion der SPD auf BT-Drs 17/12531 GESTA K012<br /> Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 18/1463 GESTA 18. WP K001