Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen (G-SIG: 11020616)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage D66; in der 2. Beratung zusammengeführt mit der Regierungsvorlage D66 (BT-Drs 11/8089), Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Anpassung des Bausparkassenrechts an veränderte tatsächliche und rechtliche Rahmenbedingungen unter Aufrechterhaltung des Spezialbankprinzips: Ermöglichung des Auslandsgeschäfts für Bausparkassen, insbesondere in anderen EG-Mitgliedstaaten, durch Erwerb von Auslandsbeteiligungen und Beleihung von ausländischen Grundstücken, Gleichstellung der Europäischen Gemeinschaften, ihrer Mitgliedstaaten und bestimmter sonstiger Gebietskörperschaften dieser Staaten mit inländischen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts; Erweiterung und Erleichterung der Geschäftstätigkeit der Bausparkassen durch Ausdehnung der Verwendungsmöglichkeiten für Bauspardarlehen, Ausweitung des Katalogs für Zwischenanlagen flüssiger Mittel, Wegfall der Laufzeitenbegrenzung bei der Begebung von Schuldverschreibungen, Verzicht auf das Kontingent für die Entgegennahme von Einlagen und Erweiterung der Möglichkeit für die Gewährung von Darlehen ohne dingliche Sicherung; gesetzliche Verankerung von Mindestzuteilungsbedingungen zur Sicherstellung eines auf Dauer ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Leistungen der Bausparer und denen der Bausparkasse; Änderungen der Befugnisse des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen; Neufassungsermächtigung. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bausparen/Änd. des Gesetzes über Bausparkassen * Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen/Neuregelung von Befugnissen durch Änd. Gesetz über Bausparkassen