Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen (G-SIG: 14019642)
<b>Bezug:</b> Beratungen der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung Siehe auch C122 Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 583/01 C167 <br><br><b>Inhalt:</b> Förderung der Wissens- und Technologietransfers an Hochschulen durch Abschaffung des sog. "Hochschullehrerprivilegs", Übernahme der Schutzrechte durch die Hochschulen, Besserstellung der Erfinder im Hochschulbereich bei der Erfindervergütung; Änderung der §§ 42 und 43 Gesetz über Arbeitnehmererfindungen. Dem Bund entstehen keine, den Ländern evtl. Kosten für Dienstleistungen zur Patentierung. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Anzeige einer geplanten Veröffentlichung von Forschungsergebnissen gegenüber dem Dienstherren zwei Monate vor der Veröffentlichung. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Patent/Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs bei Erfindungen * Hochschulforschung/Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs bei Erfindungen * Innovation/Innovationsförderung durch Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs bei Erfindungen