Gesetz zur Änderung des Gesetzes nach Artikel 45c des Grundgesetzes (G-SIG: 11020120)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B09 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ergänzung der Rechte des Petitionsausschusses zur gleichrangigen Behandlung von "Bitten" und "Beschwerden": Erweiterung seiner Befugnisse um "Bitten" im Sinne von Artikel 17 und 45c GG; Gewährleistung des Schutzes der Ausschußminderheit: Änderung der § 1, 4, 5 und 8 bis 10 des Gesetzes über die Befugnisse des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag: Petitionsausschuß/Ergänzung der Rechte des Petitionsausschusses betr. "Bitten" und "Beschwerden" * Minderheit/ Minderheitenschutz im Petitionsausschuß