Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (G-SIG: 14019784)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 64 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen: Sicherstellung der sofortigen Vollziehbarkeit behördlicher Verfügungen bei der Gewährung des Zugangs zu Strom- und Gasnetzen. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Netzzugang/Diskriminierungsfreier Zugang zu Strom- und Gasnetzen * Stromversorgung/Diskriminierungsfreier Zugang zu Strom- und Gasnetzen