Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Ermöglichung der temporären Aussetzung der Tätigkeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Vermeidung der missbräuchlichen Verwendung der Preisdaten durch Mineralölkonzerne und Tankstellenbetreiber betr. Abstimmung ihres Marktverhaltens<br /> Änderung § 47k Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung