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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-302997

Gesetz zur Änderung des Gesetzes für Jugendwohlfahrt

Stage enactedUpdated 16d ago

Weitergewährung von Erziehungs- bzw. Berufshilfen nach Erreichung des Volljährigkeitsalters;<br /> Einfügung § 6a und Neufassung § 75a des Gesetz für Jugendwohlfahrt<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA 7. WP I031<br /> <br /> <strong>Änderungen durch BR-Beschluss: </strong>Begrenzung der Hilfen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, Klarstellungen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Fortsetzung bereits eingeleiteter Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Bildung über den Zeitpunkt des Eintritts der Volljährigkeit hinaus, Annahme einer Entschließung zur extensiven Auslegung der §§ 6 Absatz 3 und 75a des Gesetzes für Jugendwohlfahrt durch die Landesjugendämter<br /> Einfügung § 6 Absatz 3 und Änderung des bisherigen Absatzes 3 (nunmehr Absatz 4) Gesetz für Jugendwohlfahrt