Gesetz zur Änderung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG)
Sichere Finanzierung der Energiewende durch Umstellung des Fördersystems zum 14. Januar auf ein stärker marktwirtschaftlich orientiertes Quotenmodell, Pflicht zu Erzeugung bzw. Abnahme eines jährlich steigenden Anteils von Ökostrom durch Elektrizitätsversorgungsunternehmen und bestimmte Großverbraucher ohne Vorgaben zur Vorgehensweise, Nachweis durch handelbare Grünstromzertifikate; Übergangsregelungen;<br /> Änderung, Aufhebung und Einfügung versch. §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz; Bekanntmachungserlaubnis