Gesetz zur Änderung des Gesetzes betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften
Aufhebung der Nachschusspflicht der Genossen im Falle eines Konkurses sowie der Beschränkung der Kreditgenossenschaften auf die Kreditgewährung an Mitglieder, Zulassung einer Verzinsung der Geschäftsguthaben, Neugestaltung der Vorschriften über die Verantwortlichkeit der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, Einführung einer Prokura und Generalhandlungsvollmacht für Genossenschaften sowie einer Kündigungsfrist bis zu fünf Jahren, Ermöglichung der Verschmelzung von Genossenschaften durch Neubildung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 422/71<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen