Gesetz zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
Verhinderung einer Überlastung des BGH durch Verlängerung der Streitwertgrenze von 20.000 EUR für Nichtzulassungsbeschwerden bis zum 31. Dezember 2019;<br /> Änderung § 26 Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung