Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und des Rechtspflegergesetzes
<span>Zur Reduzierung der hohen Arbeitsbelastung bei Gerichten und Staatsanwaltschaften Ermöglichung des punktuellen und zeitlich befristeten Einsatzes von pensionierten Staatsanwälten (Amtsanwälten) oder Rechtspflegern als Sitzungsvertretung bei Gerichtsverhandlungen sowie von pensionierten Rechtspflegern</span>;<br /> <span>Änderung § 142 Gerichtsverfassungsgesetz und § 2 Rechtspflegergesetz</span><br /> <br /> <span>In den Länderjustizhaushalten entstehen Kosten für den Einsatz pensionierter Beamter. </span><br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Bezug:</span> <span>Wiedervorlage des bereits in der 16. WP auf BR-Drs 438/06 (Beschluss) (BT-Drs 16/3228) eingebrachten Gesetzentwurfs, der seinerzeit nicht zu Ende beraten wurde</span>