Gesetz zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch Anpassung des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes an das in Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD): Alleinige Anwendung des WÜD mit seiner abgestuften Exterritorialität und Immunität für die verschiedenen Personenkreise der diplomatischen Vertretungen bei der Beurteilung der zivilrechtlichen Immunität von Angehörigen des Diplomatischen Corps<br /> Streichung §§ 18, 19 und 20 Gerichtsverfassungsgesetz<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Ersetzung der Regelungen des Gerichtsverfassungsgesetzes über die diplomatische Immunität durch eine Verweisung auf die Bestimmungen des WÜD, Anwendbarkeit dessen Bestimmungen auch, wenn der Entsendestaat nicht Vertragspartei des WÜD ist; Zusammenführung mit BT-Drucksache 07/365;<br /> Änderung §§ 14, 18, 19 und 20 sowie Streichung § 21 Gerichtsverfassungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Alternativer Gesetzenwurf der Fraktionen der SPD und FDP, BT-Drucksache 07/365, s. GESTA C018