Gesetz zur Änderung des Gerichtskostengesetzes (G-SIG: 12020326)
<b>Bezug:</b> Rahmengrundsätze des Bundes und der Länder über die Vereinheitlichung der Gebührenbemessung nach dem Zeitaufwand im staatlichen Bereich <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung des § 11 und des Kostenverzeichnisses Gerichtskostengesetz: Erhöhung der Wertgebühren, der Mindestgebühr und der entsprechenden Festgebühren zur Verminderung des Zuschußbedarfs im Bereich der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Es entstehen keine Kosten.