... Gesetz zur Änderung des Gentechnikgesetzes (G-SIG: 14019530)
<b>Bezug:</b> Siehe auch M062 <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie 98/81/EG des Rates vom 26.10.1998 zur Änderung der Richtlinie 90/219/EWG über die Anwendung gentechnisch veränderter Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (ABl 1998 Nr. L 330 S. 13) <br><br><b>Inhalt:</b> Vereinfachung und Beschleunigung gentechnischer Verwaltungsverfahren in Umsetzung der Richtlinie 98/81/EG: Ersatz des Genehmigungsverfahrens für gentechnische Anlagen und darin durchzuführende Arbeiten in der Sicherheitsstufe 2 durch eine Anmeldung, Ersatz des Anmeldeverfahrens für weitere gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zu gewerblichen Zwecken durch eine Anzeige ohne Wartefrist, Ersatz des Genehmigungsverfahrens für weitere gentechnische Arbeiten zu gewerblichen Zwecken in der Sicherheitsstufe 2 durch eine Anmeldung, Verkürzung der Verfahrensdauer von drei bzw. zwei Monaten auf 45 Tage; Änderung und Ergänzung zahlreicher §§ Gentechnikgesetz, Neufassungsermächtigung. Evtl. Änderungen bei den Einnahmen der zuständigen Landesbehörden dürften gering sein. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gentechnische Anlage/Vereinfachung gentechnischer Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren * Genehmigungsbedürftige Anlage/Vereinfachung gentechnischer Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren * Rechtsangleichung in der EU/Umsetzung der Richtlinie 98/81/EG betr. Genehmigungsverfahren für gentechnische Anlagen