Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes und von steuerlichen Vorschriften
Erhöhung der Höchstbeträge beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 35.000 bzw. 70.000 Euro als Ergebnis der Modellrechnungen nach Umstellung des Verteilungsschlüssels auf die Ergebnisse der Lohn- und Einkommensteuerstatistik 2007;<br /> Änderung § 3 Gemeindefinanzreformgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Titeländerung (eingebracht als: Neuntes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes); Aufhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Pferde als Anpassung an EU-Recht, Änderungen zur Steuerbefreiung für an Arbeitnehmer zur privaten Nutzung überlassene Software, Beschränkung des steuerfreien Bezugs von Auslandsdividenden nach einem Doppelbesteuerungsabkommen;<br /> Änderung Anlage 2 Umsatzsteuergesetz sowie §§ 3, 50d und 52 Einkommensteuergesetz<br /> <br /> Bezug: Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. Mai 2011 C-453/09 zum deutschen ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Pferde