Gesetz zur Änderung des Ganztagsfinanzierungsgesetzes und des Ganztagsfinanzhilfegesetzes
Verlängerung der Laufzeit des Investitionsprogramms zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder um 1 Jahr bis 31. Dezember 2022 zur Verausgabung der Restmittel, Aufhebung der Unterscheidung von Bonusmitteln und Basismitteln, Zuführung der Bonus- zu den Basismitteln, Verteilung auf die Länder nach dem Königsteiner Schlüssel;<br /> Änderung § 4 Ganztagsfinanzierungsgesetz sowie §§ 1 und 5 Ganztagsfinanzhilfegesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA I001 und I002