... Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes (G-SIG: 12020814)
<b>Bezug:</b> Fälligkeitsregelung für die Arbeitnehmer-Sparzulage im Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (s. D57) <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 14 5. Vermögensbildungsgesetz: Neuregelung der Auszahlung der Arbeitnehmersparzulage, Übertragung der Zuständigkeit auf das Bundesamt für Finanzen. Es entstehen nicht bezifferbare Anlaufkosten für die technische Ausstattung beim Bundesamt für Finanzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Arbeitnehmer-Sparzulage/Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Bundesamt für Finanzen * Bundesamt für Finanzen/Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage durch das Bundesamt für Finanzen