Gesetz zur Änderung des Fünften Vermögensbildungsgesetzes
<span>Einführung einer Bildungsprämie zur Förderung privater beruflicher Weiterbildung mit einzeln oder in Kombination nutzbaren Förderkomponenten: staatliche Kofinanzierung für Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen, mögliche Eigenbeteiligung mit Hilfe der zulageunschädlichen Verwendungsmöglichkeit aus Anlagen nach dem 5. VermBG, unabhängig vom Einkommen zu vergebendes Weiterbildungsdarlehen; Gewährung im Rahmen der verfügbaren Mittel ohne Rechtsanspruch;<br /> Änderung §§ 4, 13 und 17 Fünftes Vermögensbildungsgesetz<br /> <br /> Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Mehrausgaben. Eventuellen Steuermindereinnahmen stehen Mehreinnahmen in späteren Jahren gegenüber.<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong><span>Einführung einer Bagatellgrenze für eine sparzulageunschädliche Verfügung über Sparguthaben</span></span>