... Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
Herausnahme des Rettungsdienstes (Notfallrettung, qualifizierter Krankentransport) aus dem Leistungsbereich "Fahrkosten" und Regelung als eigenständiger Leistungsbereich, u.a. zur Verhinderung von Abrechnungsmissbrauch; Möglichkeit der landesrechtlichen Einbeziehung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in das System der Rettungsleitstellen;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 190/13 (GESTA 17. WP M028)