Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (G-SIG: 12020159)
<b>Bezug:</b> Siehe auch R06 und R08 <br><br><b>Inhalt:</b> Verschiebung der im Gesundheits-Reformgesetz beschlossenen Eigenbeteiligung am Arzneimittelpreis um 3 Jahre auf den 1.1.1995; Änderung der §§ 31 und 310 des 5. Buches Sozialgesetzbuch. Bund und Ländern entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gesundheits-Reformgesetz/Verschiebung der Eigenbeteiligungsregelung des GRG für Arzneimittel * Arzneimittelpreis/Verschiebung der Eigenbeteiligungsregelung des GRG für Arzneimittel