Gesetz zur Änderung des Fremdrentenrechts (G-SIG: 11020539)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage G63<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausschluß von Leistungen nach dem Fremdrentengesetz für Personen, die gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen oder die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekämpft haben, sowie für Personen, die in den Herkunftsgebieten einem herrschenden System politischer Unterdrückung - u.a. durch Wahrnehmung geheimdienstlicher oder sicherheitspolizeilicher Aufgaben - Vorschub geleistet haben; Änderung des § 1 Fremdrentengesetz sowie Einfügung § 3a und Änderung § 4 Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz. Es entstehen keine Kosten.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Fremdrentengesetz/Änd. § 1 FRG betr. Ausschluß für ehemalige Geheimdienst- und Sicherheitsbehördenmitarbeiter * Fremdrenten- und Auslandsrenten-Neuregelungsgesetz/Änd. Art. 6 § 4 und Einfügung § 3a FANG betr. Fremdrenten an Sicherheitsdienstmitarbeiter * Ostblockstaaten/Ausschluß von Fremdrenten für ehemalige Sicherheitsdienstmitarbeiter * Übersiedler aus der DDR/Ausschluß von Fremdrenten für ehemalige Sicherheitsdienstmitarbeiter * Staatssicherheitsdienst der DDR/Ausschluß von Fremdrenten