Gesetz zur Änderung des Flurbereinigungsgesetzes
Anpassung des Flurbereinigungsgesetzes an eine zeitgemäße Bodenordnung im ländlichen Raum: Erweiterung der Aufgabenstellung der Flurbereinigung bei Gleichrangigkeit der Interessen von Land- und Forstwirtschaft, allgemeiner Landeskultur und Landentwicklung, Vereinfachung der Verfahrensdurchführung beim Landerwerb, Möglichkeit zum Zusammenschluß mehrerer Teilnehmergemeinschaften zu einem Verband bei zentraler Trägerschaft der finanziellen Abwicklung der Flurbereinigung, gesetzliche Regelung des freiwilligen Landtauschverfahrens, Berücksichtigung der Erfordernisse des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Erholungsfunktion und der ökologischen Ausgleichsfunktion des ländlichen Raumes;<br /> Änderung zahlreicher §§ Flurbereinigungsgesetz sowie § 1 Reichssiedlungsgesetz, Überleitungsvorschrift; Neufassungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen