Gesetz zur Änderung des Fleischhygienegesetzes und des Geflügelfleischhygienegesetzes (G-SIG: 12020680)
<b>Europäische Impulse:</b> Richtlinie (90/675/EWG) vom 10.12.1990 betr. Produktrichtlinien für Lebensmittel tierischer Herkunft <br><br><b>Inhalt:</b> Durchführung einer Hygieneprüfung von Fleisch und Geflügelfleisch auch an anderen amtlichen Stellen als den Grenzkontrollstellen, Bekanntgabe der genannten Stellen im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium; Änderung der §§ 19 und 29 des Fleischhygienegesetzes und der §§ 26 und 40 des Geflügelfleischhygienegesetzes. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine zusätzlichen Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Lebensmittelkontrolle/Kontrolle von Fleisch auch an anderen Stellen als den Grenzkontrollstellen * Geflügelfleischhygienegesetz/Änderung der §§ 26 und 40 GFlHG betr. Fleischkontrolle auch an anderen Stellen als den Grenzkontrollstellen