Gesetz zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes
Verbesserung der Bestimmungen für die Schlachtung kranker Tiere, über Einfuhr, Lagerung und Behandlung von frischem und aufbereitetem Fleisch, insbesondere Wildbret, sowie Zolleinfuhruntersuchungen; Regelung der Anerkennung und Bekanntgabe von Exportfleischbetrieben, Ausfuhrerleichterungen;<br /> Änderung zahlreicher §§ Fleischbeschaugesetz<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drucksache 125/72<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses: </strong>Änderungen; Annahme einer Entschließung