Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze (G-SIG: 12020126)
<b>Bezug:</b> Vergleiche auch die Gesetzgebung zur Verschärfung des Außenwirtschaftsrechts E01, E02, E03, E07, E08, E09, E10, E12 und E36 <br><br><b>Inhalt:</b> Verbesserung der Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs mit sensiblen Gütern, intensivere Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen EG-Marktordnungsregelungen und des Rauschgiftschmuggels: Umwandlung des Zollkriminalinstituts in eine Bundesoberbehörde unter der Bezeichnung Zollkriminalamt und Stärkung seiner Position als Zentralstelle des Zollfahndungsdienstes im nationalen und internationalen Bereich, Erhöhung der Effizienz des Zollfahndungsdienstes und anderer Ermittlungsbehörden der Zollverwaltung durch uneingeschränkte fachliche Weisungsbefugnis der Zentralstelle; Aufnahme des Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragen in die Aufzählung der Oberbehörden der Bundesfinanzverwaltung; Eröffnung der Möglichkeit für die Länder zur Einrichtung einer Landeszentralabteilung bei den Oberfinanzdirektionen für die Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten und des nachgeordneten Bereichs aus Gründen der Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung; Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Überprüfung der Sozialversicherungsausweise sowie der Erfüllung der Melde- und Sozialversicherungspflicht der Arbeitgeber; Anpassung der Bundesbesoldungsordnung B; Änderung der §§ 1, 2, 8 und 12, Einfügung § 5a Finanzverwaltungsgesetz, Änderung von § 6 Abgabenordnung, § 45 Außenwirtschaftsgesetz, von Anlage I Bundesbesoldungsgesetz sowie der §§ 99, 107, 111, 112 und 113 Viertes Buch Sozialgesetzbuch. Es entstehen nicht quantifizierbare Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Modifizierung der Befugnisse des Zollkriminalamtes in seiner Funktion als Datenerfassungs- und -übermittlungsstelle, Unterstellung der Hauptzollämter unter das Sozialgeheimnis, Ergänzung des Gesetzentwurfs um einen neuen Artikel 6 betr. Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes mit Einfügung einer - versehentlich beim Steueränderungsgesetz 1992 unterbliebenen - spezifischen Inkrafttretensregelung zum 1.1.1993. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Außenwirtschaftsverkehr/Verbesserte Überwachung des Außenwirtschaftsverkehrs durch Änderung des FVG * Marktordnung der EG/Bekämpfung von Vergehen gegen EG-Marktordnungsregeln durch Änderung des FVG * Rauschgiftschmuggel/Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels durch Änderung des FVG * Zollkriminalinstitut/ Umwandlung des ZKI in eine Bundesoberbehörde namens Zollkriminalamt * Zollkriminalamt/Umwandlung des ZKI in eine Bundesoberbehörde namens Zollkriminalamt * Zollfahndung/Verbesserung des Zollfahndungsdienstes durch Einrichtung eines Zollkriminalamts * Zollverwaltung/Verbesserungen bei der Zollverwaltung durch Einrichtung eines Zollkriminalamts * Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen/Aufnahme des Bundesamts unter die Oberbehörden der Bundesfinanzverwaltung * Oberfinanzdirektion/Einrichtung einer Landeszentralabteilung bei den Oberfinanzdirektionen für Organisations-, Personal- und Haushaltsangelegenheiten * Sozialversicherungsausweis/Überprüfung der Sozialversicherungsausweise durch die Zollverwaltung * Sozialversicherung/Mitwirkung der Zollverwaltung bei der Sozialversicherungspflicht der Arbeitgeber * Abgabenordnung/Änderung § 6 AO durch FVG * Außenwirtschaftsgesetz/Änderung § 45 AWG durch FVG * Bundesbesoldungsgesetz/Änderung Anlage I BBesG durch FVG * Sozialgesetzbuch/Änderung der §§ 99, 107, 111, 112 und 113 4. Buch SGB durch FVG * Datenschutz/Datenschutzrechtliche Regelungen für das Zollkriminalamt * Gemeindefinanzreformgesetz/Änderung des GemeindefinanzreformG betr. Inkrafttretensregelung für die im StÄndG 1992 getroffenen Beschlüsse