Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und der Bundeshaushaltsordnung
Anpassung der Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisung betr. Ausgleich überproportionaler Lasten durch die strukturelle Arbeitslosigkeit (Hartz IV-SoBEZ) für die Jahre ab 2014;<br /> Änderung §§ 1 und 11 Finanzausgleichsgesetz<br /> <br /> Bezug: Bericht der länderoffenen Arbeitsgruppe „Hartz IV-SoBEZ“ der Finanzministerkonferenz vom Mai 2011 <br /> Umsetzungsbeschluss der Finanzministerkonferenz vom 22. Juni 2011<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Titeländerung (eingebracht als: Erstes Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes); Klarstellungen betr. Zugang zu Prüfungsergebnissen und Berichten des BRH: Einführung einer gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz spezialgesetzlichen Zugangsmöglichkeit, Grenzen und Veröffentlichungspflichten im Internet;<br /> Zusätzliche Änderung §§ 96, 97 und 99 Bundeshaushaltsordnung