... Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (G-SIG: 15019582)
<b>Bezug:</b> Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV) s. E036 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 15 Finanzausgleichsgesetz: Änderung des Termins für die Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen an ostdeutsche Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV. Der Bund erhält geringere Zinsgewinne aus den seitens der Länder überlassenen Umsatzsteueranteilen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Gemeindehaushalt/Änderung des Termins für die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen an Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV * Bundeszuschuss/Änderung des Termins für die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen an Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV * Hartz IV/Änderung des Termins für die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen an Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV * Neue Bundesländer/Änderung des Termins für die Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen an Kommunen im Zusammenhang mit Hartz IV