Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (G-SIG: 13020729)
<b>Inhalt:</b> Änderung § 1 Abs. 1 Finanzausgleichsgesetz: Erhöhung des Länderanteils am Umsatzsteueraufkommen um 7,4 v.H. im Jahr 1998 zum Ausgleich der Belastungen durch den Familienleistungsausgleich, Anpassung in den Folgejahren durch zustimmungspflichtige Rechtsverordnungen. Die Länder erhalten durch die Neuregelung des Anteils am Umsatzsteueraufkommen 1998 als Ausgleich für die Belastungen durch den Familienleistungsausgleich 18.497 Mio DM. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Familienleistungsausgleich/Höherer Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen zum Ausgleich der Belastungen durch den Familienleistungsausgleich * Umsatzsteuer/Höherer Länderanteil am Umsatzsteueraufkommen zum Ausgleich der Belastungen durch den Familienleistungsausgleich